Willkommen auf dem Internetauftritt vom Stadtjäger Volker Schwörer
Ab sofort kann ich meinen Kunden als offizieller Händler auch Wildkameras der Fa. Spypoint anbieten.
Hierbei bin ich Ihnen auch beim Einrichten der Kamera und der App behilflich. Das ist für alle diejenigen interessant, die selbst wissen wollen, was für Tiere in ihrem Garten vorhanden sind.
Der große Vorteil einer Spypoint Kamera liegt darin, dass sie 100 Bilder im Monat kostenlos haben!
Produkte der Fa. Spypoint finden sie hier https://spypoint.info
Wildprodukte
Aktuell biete ich Schinkenwurst 200g und 400g Dosen an.
Schinkenwurst | 400g Dose | 8.50€ |
200g Dose | 4,50€ |
Was ist ein Stadtjäger?
Grundsätzlich kann jeder Jäger nach §13 JWMG BW im befriedeten Bezirk nach Genehmigung der unteren Jagdbehörde die Jagd ausüben.
Nach §13a JWMG BW kann die Gemeinde einen Stadtjäger einsetzen, der dann quasi eine generelle Genehmigung für die Jagd im befriedeten Bezirk der Gemeinde erhält.
Um Stadtjäger zu werden, muss man im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein, die Fortbildung zum Wildtierschützer gemacht und die Ausbildung zum Stadtjäger nach §13a JWMG BW erfolgreich abgeschlossen haben.
Was ist urbanes Wildtiermanagement?
Das Handbuch für das Wildtiermanagement im Siedlungsraum stammt von Geva Peerenboom u.a., Professur für Wildtierökologie und Wildtiermanagement , Albert-Ludwig-Universtität Freiburg.
"..Wildtiermanagement als Steuerung von Entscheidungsprozessen und Umsetzung von Maßnahmen, um Interaktionen unter und zwischen Menschen, Wildtieren und Habitaten so zu beeinflussen, dass Wirkungen erzielt werden, die von den Betroffenen wertgeschätzt werden."
Welche Tiere betrifft das Wildtiermanagement nach dem JWMG?
Im befriedeten Bezirk betrifft das hauptsächlich folgende Tiere:
In diesem Spannungsfeld Wildtier und Mensch und den sich daraus ergebenen ökonomischen, gesundheitlichen und psychologischen Gefahren wird der Jäger/Stadtjäger durch Beratung, Prävention, Vergrämung oder der Jagd tätig.
Aktuelle Einsetzungen in Kernen und Weinstadt
Mit der Einsetzung in der Gemeinde Kernen und der Stadt Weinstadt ermöglicht ihnen ihre Verwaltung schnelle und unkomplizierte Hilfe bei Problemen mit Wildtieren, da der förmliche Antrag bei der Unteren Jagdbehörde entfällt und der eingesetzte Stadtjäger sofort handeln kann. Hiermit sparen sie sich auch 60.-€ Gebühren für einen Fallenjagdantrag in der Jagdzeit. In den Schonzeiten werden diese Gebühren jedoch erhoben.