Fallen, Fallenmelder und Wildkameras
Fallen
Eingesetzt werden Kastenfallen der Fa. Weisser in Schramberg
Die zum Fang eingesetzten Lebendfallen sind bei der Fallenprüfstelle des Landesjagdverbands Baden-Württemberg gemäß § 8 DVO Abs. 4 JWMG registriert. Die Fallen sind mit Fallenmelder gemäß § 8 Abs. 7 DVO JWMG ausgerüstet.
Eigene Fallen
Falls sie sich eine eigene Falle kaufen möchten, berate ich sie gerne und übernehme das Monitoring und die Fallenkontrolle als Dienstleistung.
Die oft vorgefundenen Fallen aus Drahtgeflecht sind nicht erlaubt!
Hierzu ein kleiner Hinweis. Die Landesjagdschule Dornsberg bietet jährlich einen Fangjagd Lehrgang an.
“Aufgrund der starken Vermehrung unseres Raubwild kommt der Jagd mit der Falle eine besondere Bedeutung zu. Dieser Lehrgang nach § 32 JWMG eignet sich auch für Grundstückseigentümer, die in ihrem befriedeten Bezirk die Fallenjagd ausüben wollen. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Lehrgangs eine Teilnahmebestätigung zur Erlangung des Sachkundenachweises für die Fallenjagd.”
Allerdings haben sie damit nicht die Erlaubnis, das gefangene Wildtier z.B. Waschbär abzufangen. Das kann nur ein Jäger!
Wildkameras
Wenn sie selbst wissen wollen, welche Tiere sich nachts bei Ihnen aufhalten, dann bietet sich eine Wildkamera an.
Als offizieller Spypoint Händler biete ich ihnen die entsprechende Wildkameras und Beratung an.