Skip to main content Skip to page footer

Die Rechtsgrundlage einer Einsetzung ist der §13a JWMG Abs. 2:

(2) Mit der Anerkennung nach Absatz 1 erteilt die zuständige Jagdbehörde die Erlaubnis, im Rahmen der Einsetzung mit Zustimmung der Eigentümerinnen, Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Grundflächen auf Wildtiere des Nutzungs- und Entwicklungsmanagements die Jagd im befriedeten Bezirk sowie auf Flächen im Sinne von § 13 Absatz 3 Nummer 1 bis 5 auszuüben, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist. Vor Aufnahme der jeweiligen Jagdausübung mit Schusswaffe ist der Polizeivollzugsdienst zu benachrichtigen. Das Aneignungsrecht hat die eingesetzte Stadtjägerin oder der eingesetzte Stadtjäger. Ein gegebenenfalls auf diesen Flächen bestehendes Jagdausübungsrecht wird mit dem Einsatz einer Stadtjägerin oder eines Stadtjägers beschränkt.

Setzt die Gemeinde einen Stadtjäger ein, bedeutet das für den Bürger in erster Linie ein unbürokratische und schnelle Hilfe bei Problemen mit Wildtieren. Er benötigt keine Genehmigung der Jagdausübung im befriedeten Bezirk mehr. Damit spart der Bürger sich den Verwaltungsaufwand die Genehmigung einzuholen und 60.-€ Gebühren.

Liste eingesetzter Stadtjäger im Rems-Murr-Kreis und Antrag Fallenfangjagd

Eine Liste der im Rems-Murr-Kreis eingesetzten Stadtjäger nach Gemeinden finden sie auf der Webseite der UJB Rems-Murr-Kreis, sowie den Antrag zur Fallenfangjagd.

Waschbär und Co.: Rems-Murr-Kreis

Gemeinden in denen ich eingesetzt bin:

Fellbach

In Fellbach sind seit dem 01.12.2023 mit mir noch drei weitere Stadtjäger eingesetzt, u.a.:

  • Dr. Jürgen Friedle
    • Mobil:     +49 (0) 172 6066899
    • E-Mail:     info@drfriedle.biz 
  • Klaus Pretzler
    • Mobil:     +49 (0) 178 6892637
    • E-Mail:    pretzler@hotmail.de

Kernen

Mit Sven Kucher und mir hat die Gemeinde Kernen (Rommelshausen und Stetten) seit dem 15.02.2024 ebenfalls zwei Stadtjäger.

Sven Kucher

  • Mobil:     +49 (0) 151 54243855
  • E-Mail:     s.kucher@stadtjagd-ostalb.de
  • Website:  www.stadtjagd-ostalb.de

Kernen setzt Stadtjäger ein | Gemeinde Kernen

Waiblingen

Mit Klaus Pretzler und mir hat die Stadt Waiblingen mit ihren Stadtteilen Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker und Neustadt, im April 2024 zwei Stadtjäger eingesetzt.

Klaus Pretzler

eingesetzt.

Weinstadt

Mit Sven Kucher und mir hat die Stadt Weinstadt mit ihren Gemeinden Beutelsbach, Endersbach, Großheppach, Schnait und Strümpfelbach, zwei Stadtjäger eingesetzt.

Sven Kucher

  • Mobil:     +49 (0) 151 54243855
  • E-Mail:     s.kucher@stadtjagd-ostalb.de
  • Website:  www.stadtjagd-ostalb.de

eingesetzt.

Zwei Stadtjäger für die Stadt Weinstadt – Volker Schwörer und Sven Kucher eingesetzt | Stadt Weinstadt - Kultur trifft Natur